Kosten
Hinweise zur Privatpraxis und Krankenkassen
Kosten
Die Abrechnung in einer Privatpraxis richtet sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten).
Beihilfe und private Krankenversicherung
Nach Antragstellung und Genehmigung können die Kosten von der Beihilfe und/ oder der privaten Krankenversicherung erstattet werden. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer Versicherung bzw. der Beihilfestelle nach den entsprechenden Konditionen.
Staatliche Heilfürsorge
Eine Abrechnung ist auch über die staatliche Heilfürsorge möglich (Soldat*innen, Polizist*innen und deren mitversicherten Familienangehörige).
Selbstzahler
Sie haben auch die Möglichkeit die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. Das ist in der Regel mit weniger Bürokratieaufwand verbunden.
Kostenerstattung
Eine Abrechnung mittels Ihrer Gesundheitskarte über die gesetzliche Krankenkasse ist in meiner Praxis leider nicht möglich. Dennoch ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse im sogenannten Kostenerstattungsverfahren (nach § 13 Absatz 3. SGB V) möglich, wenn Ihnen absehbar kein Therapieplatz in einer Psychotherapiepraxis mit Kassenzulassung angeboten wird. Bitte kontaktieren Sie mich bei Interesse, ich unterstütze Sie gerne im Antragsverfahren.
Mein Angebot
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Verhaltenstherapie
Psicoterapia en Espanol
Kontakt
Mobil: 0 15 75 - 0 35 80 67
Sprechzeiten: Mo/Mi 12.00-12.30 Uhr
E-Mail: kontakt@praxis-zellfelder.de
Bahnhofstr. 12, 97209 Veitshöchheim