Kosten

Hinweise zur Privatpraxis und Krankenkassen

Kosten

Die Abrechnung in einer Privatpraxis richtet sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten).

Beihilfe und private Krankenversicherung

Nach Antragstellung und Genehmigung können die Kosten von der Beihilfe und/ oder der privaten Krankenversicherung erstattet werden. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer Versicherung bzw. der Beihilfestelle nach den entsprechenden Konditionen.

Staatliche Heilfürsorge

Eine Abrechnung ist auch über die staatliche Heilfürsorge möglich (Soldat*innen, Polizist*innen und deren mitversicherten Familienangehörige).

Selbstzahler

Sie haben auch die Möglichkeit die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. Das ist in der Regel mit weniger Bürokratieaufwand verbunden.

Kostenerstattung

Eine Abrechnung mittels Ihrer Gesundheitskarte über die gesetzliche Krankenkasse ist in meiner Praxis leider nicht möglich. Dennoch ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse im sogenannten Kostenerstattungsverfahren (nach § 13 Absatz 3. SGB V) möglich, wenn Ihnen absehbar kein Therapieplatz in einer Psychotherapiepraxis mit Kassenzulassung angeboten wird. Bitte kontaktieren Sie mich bei Interesse, ich unterstütze Sie gerne im Antragsverfahren.

Mein Angebot

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Verhaltenstherapie
Psicoterapia en Espanol

Kontakt

Mobil: 0 15 75 - 0 35 80 67
Sprechzeiten: Mo/Mi 12.00-12.30 Uhr

E-Mail: kontakt@praxis-zellfelder.de
Bahnhofstr. 12, 97209 Veitshöchheim